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    Aktuelles

    Schneelasten auf Hausdächer

    30.11.2020

    Anlässlich des meteorologischen Winteranfangs am 1. Dezember weist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen darauf hin, Hausdächer bei großen Schneelasten freizuräumen

    Im Hinblick auf die starken Schneefälle im Januar 2019 bittet das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen alle Hausbesitzer im Landkreis, im kommenden Winter auf die Schneelasten auf ihren Dächern zu achten und wenn nötig, sich um die Räumung der Dächer zu kümmern, damit gefährliche Dachlawinen, Schäden am Haus oder schlimmstenfalls ein Einsturz des Hauses verhindert wird.

    Anfang 2019 entstanden bei zahlreichen Häusern im Landkreis Schäden durch große Schneelasten auf den Dächern. Hausbesitzer sollten die Schneelasten ihrer Häuser kennen; dies gilt besonders für Wohnhäuser, die vor 1976 gebaut wurden. Erst nach 1976 wurde eine bundesweite geltende Schneelastnorm eingeführt. Die zugrunde liegende Schneelast kann dem Standsicherheitsnachweis für das Gebäude entnommen werden. Diese Lastannahmen liegen dem Bauakt bzw. der Baugenehmigung oder den Bauunterlagen bei. Hilfsweise können Auskünfte über ein örtliches Ingenieur- oder Architekturbüro eingeholt werden. Bei großen Dächern, wie beispielsweise Hallen, wird empfohlen, Schneelastwaagen zu installieren. Im Übrigen sollten sich Hausbesitzer frühzeitig darüber Gedanken machen, wie Dächer geräumt werden können, wenn die Dachlasten erreicht werden. Spätestens wenn die maximal zulässige Schneelast erreicht wird, sollte das Dach vom Schnee geräumt werden. Der Eigentümer / Verfügungsberechtigte hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob das Dach vorsorglich von Altschnee befreit werden muss. Erste Anzeichen zeigen sich dann, wenn sich Balken sichtbar durchbiegen oder Fugen an Übergängen von Deckenbekleidungen aufgehen. Warnzeichen sind auch Risse in Verkleidungen oder klemmende Türen und Fenster. Es empfiehlt sich im Obergeschoss auf diese Anzeichen zu achten; sobald diese auftreten, sollte der Schnee auf dem Dach von Fachleuten geräumt werden. Auch bei geräumten Schneedecken sollte das Dach von außen kontrolliert und gegebenenfalls repariert werden.

    Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen weist darauf hin, dass das Freiräumen der Dächer grundsätzlich eine Pflicht des Hausbesitzers darstellt und nicht Aufgabe der Feuerwehren oder anderer Hilfsorganisationen oder der Behörden ist. Wenn im Katastrophenfall Dächer durch die Hilfsorganisationen abgeräumt werden müssen, tragen die Hausbesitzer die Schäden am Haus meist selber. Dies umfasst insbesondere auch Schäden durch das Räumen (z.B. kaputte Dachfenster, beschädigte Flachdächer usw.). Die Haftung von Hilfsorganisationen und Behörden für Schäden ist durch einen weitreichenden Haftungsausschluss ausgeschlossen. Versicherer übernehmen meistens nur Kosten, wenn private Firmen die Räumarbeiten

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