Logo Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
  • Landratsamt
  • Termine
  • Landkreis & Politik
  • Wirtschaft & Tourismus
  • Bildung & Leben
  • Klimaschutz & Mobilität

Image

 

> Urlaub in Bayern!

> Unsere Talschaften

> Tourismus in Zahlen 2014

> Regio Zugspitzregion e. V.

Euregio

 

Gesundheitsregion PLUS

Bildungsregion

KEG

 

Bildungsregion

Schulamt

KoJa - Kommunale Jugendarbeit

KoKi - Frühe Kindheit

Freizeit-Pass

 

 

Gesundheitsregion

Schwanger in GAP

Menschen mit Behinderung

Senioren

Notrufe

Ehrenamt

Ehrungen

Heimatpflege

Museen

Gleichstellung

Sozialatlas

Kreisbildstelle

Medien im Landkreis

 

 

Image

  • Landkreis & Politik
  • Landrat
  • Landkreis
  • Märkte & Gemeinden

 

  • Bürgerinfoportal
  • Ratsinformationssystem
  • Geschäftsordnung
  • Wahlen
  • Bürgerinformationsbroschüre
  • Landkreis-Zeitung
  • Landkreiskarte
  • Goldenes Buch des Landkreises

Image
 


Schnell gefunden:
  • Abfall - kommunal
  • > Abfuhrtermine

  • > Abfall-ABC
  • > Entsorgungseinrichtungen
  • > Gebühren, Formulare und Anträge
  • > Services
  • > Wertstoffhöfe
  • Ausbildung & Personal
  • > Stellenangebote
  • Bauen
  • > Denkmalschutz
  • > Gutachterausschuss
  • Betreuung
  • Chancengleichheit
  • > Behinderung
  • > BildungsRegion
  • > Familienförderung
  • > Integration
  • > Pflegestützpunkt
  • > Senioren
  • Förderungen
  • > Aufstiegs-BaföG
  • > Schüler-BAföG
  • > Förderprogramm Seepferdchen
  • > Schülerbeförderung
  • > Jugendleitung
  • > Sportvereine
  • > Wohnraum
  • > Interreg (EUREGIO)
  • > LEADER
  • > weitere Förderprogramme

 

  • Landratsamt
  • Pressestelle
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Gesundheitsamt
  • > Badeseen
  • > Betäubungsmittel
  • > Coronavirus
  • > Hebammenservice
  • > Infektionsschutz
  • > Umgang mit Lebensmitteln (IfSG-Belehrung § 43)
  • > Kinder- und Jugendgesundheitspflege
  • > Präventionsprojekte
  • > Psychische Gesundheit
  • > Schwanger in GAP
  • > Soziale Beratung
  • > Trinkwasser (Wasserhygiene)
  • Gewerbe & Verbraucherschutz
  • Gleichstellung
  • Kfz & Verkehr
  • > Fahrerlaubnisbehörde
  • > Wunschkennzeichen
  • > KfZ-Zulassung
  • > ÖPNV

 

 

 

  • Was erledige ich wo?
  • Bürgerserviceportal
  • Formulare
  • Informationssicherheit
  • Kinder, Jugend & Familie
  • > Jugendsozialarbeit an Schulen
  • > KoJa - Kommunale Jugendarbeit
  • > KoKi - Frühe Kindheit
  • > Pflegekinder
  • Kommunales
  • Migration & Personenstand
  • > Asyl
  • > Einbürgerung & Staatsangehörigkeit
  • Naturschutz, Landwirtschaft, Gartenbau und Wasserwirtschaft
  • > Biologische Station Murnauer Moos
  • > Gartenfachberatung
  • > Naturschutz & Landschaftspflege
  • > Wasserwirtschaft
  • Öffentliche Sicherheit & Ordnung
  • > Bundeswehrübungen
  • > Fischerei
  • > Jagd
  • > Katastrophenschutz
  • > Notfallvorsorge
  • > Sprengstoff
  • > Waffen
  • > Wildökologie
  • > Schulamt
  • Ausschreibungen und Vergaben
  • Beflaggung
  • Standorte & Öffnungszeiten
  • Elektronisches Polleninformationsnetzwerk Bayern

 

  • Sozialamt
  • > Freizeit-Pass
  • > Grundsicherung
  • > Hilfe zum Lebensunterhalt
  • > Jobcenter
  • > Wohnung & Versicherung
  • Veterinäramt
  • > Lebensmittel & Verbraucherschutz
  • > Kreisschlachthof
  • > Reisen mit Tieren
  • > Tierschutz
  • > Tierseuchen
  • > Schlacht- und Fleischuntersuchung
  • Vormundschaften und Unterhaltsangelegenheiten
  • Wasserrecht, Immissionsschutz, Bodenschutz, Kaminkehrerwesen, Grundstücksverkehrsgesetz, Staatliches Abfallrecht, Schifffahrt
  • > Wasserrecht
  • > Immissionsschutz
  • > Bodenschutz
  • > Kaminkehrerwesen
  • > Grundstücksverkehrsgesetz
  • > Staatliches Abfallrecht
  • > Schifffahrt
  • Wirtschaftsförderung
Sie befinden sich hier:
    Seite drucken
    • Landratsamt
    • Termine
    • Landkreis & Politik
    • Wirtschaft & Tourismus
    • Bildung & Leben
    • Klimaschutz & Mobilität

    Aktuelles

    Bericht aus der Kabinettssitzung vom 6. Januar 2021

    06.01.2021


    Bericht aus der Kabinettssitzung vom 6. Januar 2021:

    6. Januar 2021

    Bayern verlängert Lockdown / Kontaktbeschränkungen werden vertieft

    Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen:

    1. Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert.

    Darüber hinaus gelten folgende weitere Maßnahmen:
    ◦Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
    ◦In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt.
    ◦Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Verzehr vor Ort ist untersagt.

    2. Impfungen möglichst breiter Bevölkerungsgruppen gegen das Corona-Virus sind das Mittel, um auf absehbare Zeit eine Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen. Der Ministerrat begrüßt es daher, dass es mit gemeinschaftlichen Anstrengungen auf Landes- und Bundesebene gelungen ist, unmittelbar nach Weihnachten 2020 mit der Impfkampagne zu starten: Der Bund hat im Rahmen einer gesamteuropäischen Lösung die Beschaffung von Impfstoffen organisiert, während die Länder insbesondere durch die flächendeckende Errichtung von Impfzentren für die notwendige Impfinfrastruktur gesorgt haben. Dieses große Projekt muss mit aller Kraft weiter vorangetrieben werden: Für alle Impfwilligen muss – entsprechend der Priorisierung in der Coronavirus-Impfverordnung – Impfstoff in ausreichender Menge zugänglich gemacht werden: Weitere Impfstoffe müssen geprüft und zugelassen werden. Ausreichend Dosen müssen beschafft werden. Die Produktion von Impfstoff in Deutschland muss erhöht werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Ministerrat die in Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. Januar 2021 vereinbarten weiteren Anstrengungen des Bundes mit Blick auf die Beschaffung der Impfstoffe. Gleichzeitig werden die Bayerischen Impfzentren zeitnahe Termine für diejenigen gewährleisten, die mit der Impfung an der Reihe sind und sich impfen lassen wollen.

    3. Der Ministerrat bekräftigt, dass die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen von größter Bedeutung ist. Der Schulbetrieb gewährleistet nicht nur die späteren Chancen im Leben und damit das Fortkommen der gesamten Gesellschaft, sondern ist auch von entscheidender Bedeutung für die soziale Teilhabe unserer Kinder und Jugendlichen. Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen müssen die Schulen aber weiter geschlossen bleiben. Distanzunterricht wird in allen Schulen und Jahrgangsstufen eingerichtet. Eine Notbetreuung wird für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen angeboten. Sobald es das Infektionsgeschehen nach dem 31. Januar 2021 zulässt, wird eine Rückkehr zum Präsenzunterricht – nach Jahrgangsstufen gestaffelt – angestrebt.

    4. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, wird eingerichtet.

    5. Die Verlängerung der einschränkenden Maßnahmen führt zwangsläufig dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche, insbesondere der Einzelhandel, weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Der Ministerrat begrüßt daher die vom Bund auf den Weg gebrachte Überbrückungshilfe III, die bis Mitte 2021 einen monatlichen Zuschuss zu den Fixkosten von bis zu 500.000 Euro für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen vorsieht. Es bleibt weiterhin von großer Wichtigkeit, dass Zahlungen zeitnah erfolgen. Der Ministerrat appelliert an den Bund, Abschlagszahlungen und zeitnahe reguläre Auszahlungen gemeinsam mit den Ländern zu ermöglichen. Weiter soll es dem Einzelhandel unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten (insbesondere gestaffelte Zeitfenster zur Abholung) sowie umfassender Verwendung von FFP2-Masken möglich sein, sogenannte click-and-collect oder call-and-collect Leistungen – d.h. die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware – anzubieten.

    6. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland bekräftigt der Ministerrat die bereits mit Ministerratsbeschluss vom 22. Dezember 2020 etablierte Zwei-Test-Strategie: Ein Test ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einreise vorzulegen. Dieser Test darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein oder muss unmittelbar nach Einreise vorgenommen werden. Ein weiterer Test ist für die Verkürzung einer bestehenden Quarantäneverpflichtung am fünften Tag nach Einreise erforderlich. Die Berichte über neue Mutationen des Corona-Virus nimmt der Ministerrat mit großer Sorge zur Kenntnis. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die in Großbritannien und der Republik Südafrika aufgetretenen Varianten. Ein Eintrag dieser Mutationen ins Bundesgebiet muss vermieden werden. Der Ministerrat appelliert an den Bund, weiter gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für diese besonderen Risikogebiete zu erlassen. Im Übrigen weist der Ministerrat noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.

    7. Ein zentraler Baustein zur dringend notwendigen Eindämmung des Infektionsgeschehens ist die Reduzierung der Kontakthäufigkeiten auch im beruflichen Umfeld und auf den Wegen zur und von der Arbeit. An die Arbeitgeber wird daher erneut dringend appelliert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen. Anträgen von Beschäftigten des Freistaats Bayern auf Homeoffice soll grundsätzlich entsprochen werden.

    ×
    1 / 1
    ❮ ❯

    Sie suchen?

    • Aktuelles
    • Formulare
    • Kontakt
    • Wunschkennzeichen
    • Terminreservierung Kfz-Zulassungsbehörde
    • Terminreservierung Fahrerlaubnisbehörde
    • Bürgerserviceportal
    häufig gesucht:
    Jugend Formulare Öffnungszeiten Abfall Geld zulassungsstelle Warteliste Vollmacht
    • Hausanschrift Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
      Olympiastraße 10
      82467 Garmisch-Partenkirchen
      Telefon: 08821 751-1
      Fax: 08821 751-380
      E-Mail: poststelle@lra-gap.de
    ↑ zum Seitenanfang
    • Postanschrift Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
      Postfach 15 63
      82455 Garmisch-Partenkirchen
    • Standorte & Öffnungszeiten
    • Kontaktformular
    • Bankverbindung
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Elektronische Kommunikation
    • Barrierefreiheit
    • Inhalt
    • Instagram
    • Facebook
    Diese Website wird CO2-neutral gehostet
    Seite drucken
    •  Hausanschrift

    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen  ·  Olympiastraße 10  ·  82467 Garmisch-Partenkirchen  ·  Telefon: 08821 751-1  ·  Fax: 08821 751-380  ·  E-Mail: poststelle@lra-gap.de

    •  Postanschrift

    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen  ·  Postfach 15 63  ·  82455 Garmisch-Partenkirchen

    •   Standorte & Öffnungszeiten
    •   Kontaktformular

    Bankverbindung   ·   Impressum & Datenschutz   ·   Inhalt

    • Instagram
    • Facebook
    Diese Website wird CO2-neutral gehostet

    ‹ › ×

      Zurück
      Vor