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    Aktuelles

    Landratsamt reagiert Corona-bedingt auf erhöhte 7-Tage-Inzidenz

    11.09.2020

    Behörde erlässt Beschränkungen für das Marktgebiet Garmisch-Partenkirchen

    Das Infektionsgeschehen hat sich im Landkreis Garmisch-Partenkirchen deutlich erhöht. Aus diesem Grund muss das zuständige Landratsamt deutliche Maßnahmen ergreifen, um diesem Umstand entgegenzuwirken. Diese gelten vorerst nur für das Gemeindegebiet des Marktes Garmisch-Partenkirchen.

    Ab Freitag, 11. September 2020, gilt für sieben Tage, dass alle Gaststätten im Gemeindegebiet ihren täglichen Betrieb um 22.00 Uhr beenden müssen. Weiterhin ist der Aufenthalt in Gruppen im öffentlichen Raum nur noch bis zu maximal fünf Personen zulässig. Diese Kontaktbeschränkung gilt analog in allen Gastronomiebetrieben des Marktes Garmisch-Partenkirchen. Als Gastronomiebetriebe gelten erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes. Für Privatveranstaltungen gilt im Gemeindegebiet des Marktes Garmisch-Partenkirchen eine Teilnahmebegrenzung von maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen oder bis zu 100 Personen unter freiem Himmel.

    Aufgrund vermehrter Neuinfektionen ist der Landkreis Garmisch-Partenkirchen am Freitag, 11. September, über die kritische Marke von 45 gekommen (50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, umgerechnet auf die Einwohnerzahl im Landkreis). Aus diesem Grund musste Landrat Anton Speer reagieren und per Allgemeinverfügung weitere Schritte unternehmen, um die Infektionsweiterverbreitung einzudämmen.

    Hauptaugenmerk für die Ermittlungsteams liegt unter anderem auf Dienstag, 8. September 2020. An besagtem Abend kam es nach bisherigen Erkenntnissen zu Besuchen einer Hochinfizierten in mehreren Bars in Garmisch-Partenkirchen. Hier lassen sich für die Gesundheitsbehörde nicht alle Kontaktpersonen bisher nachvollziehen. Aus diesem Grund werden alle Personen, die in diesem Zeitraum Bars und ähnliches in Garmisch-Partenkirchen besucht haben, besonders aufgefordert, sich bei der Hotline des Gesundheitsamtes unter der Rufnummer 08821 / 751 – 500 umgehend zu melden.

    Das Testzentrum in Garmisch-Partenkirchen wird aufgrund der derzeitigen Situation auch am Samstag, 12. September 2020, und Sonntag, 13. September 2020, zu Testzwecken geöffnet sein, nämlich jeweils zwischen 15 und 20 Uhr. Das Corona-Testzentrum des Landkreises Garmisch-Partenkirchen befindet sich auf dem Parkplatz am Alpspitz-Wellenbad in Garmisch-Partenkirchen (Klammstraße 47). Die Testung ist kostenlos, erfolgt aber nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Auf der Homepage des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen ist eine Onlinevergabe möglich. Weiterhin können unter der Rufnummer 08821 / 751-900 Termine vergeben werden. Zur Testung sind Krankenversichertenkarte sowie Personalausweis mitzubringen.

    Da besonders junge Menschen von den Neuinfektionen betroffen sind, werden junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren ausdrücklich aufgerufen, sich testen zu lassen.

    Inwiefern das Infektionsgeschehen im Landkreis Auswirkungen für Schulen und Kindertagesstätten haben könnte, muss im Laufe des Wochenendes entschieden werden. Dies wird, sofern dies angezeigt ist, zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt gemacht werden.

    Die beiden Veranstaltungen in Garmisch-Partenkirchen, „Ausbremst is" und Kundgebung des Bayerischen Bauernverbandes, am 12. und 13. September 2020 können wie beauflagt stattfinden. Diese fallen unter das Versammlungsrecht.

    Unbenommen bleiben alle staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Aus aktuellem Anlass bitten die Verantwortlichen des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen nochmals eindringlich darum, die Hygienevorschriften, die Husten- und Niesetikette und bundesweiten bzw. staatlichen Auflagen zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes zu beachten. Nur in einem Miteinander ist es möglich, die Infektionen zu minimieren.

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