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    Aktuelles

    Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen im Landkreis

    08.03.2022

    Am 9. März kommen die ersten 100 Flüchtlinge aus der Ukraine im Landkreis an. Das Landratsamt sucht weiteren Wohnraum für Flüchtlinge und gibt ausländerrechtliche Hinweise sowie Informationen zum Leistungsbezug. Der Sozialdienst kath. Frauen e.V., die Caritas und das Rote Kreuz nehmen Kleiderspenden entgegen

    Am Mittwoch, den 9. März 2022 treffen die ersten 100 Flüchtlinge aus der Ukraine im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ein. In den vergangenen Tagen konnte das Landratsamt eine entsprechende Wohnraumkapazität generieren. So werden die Flüchtlinge im Atlas-Sporthotel in der Mittenwalder Straße in Garmisch-Partenkirchen untergebracht. Die Firma Kavun stellt das Hotel dankenswerterweise für die Unterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung. Die ankommenden Flüchtlinge werden dann von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts registriert.

    Nach einer Schaltkonferenz zwischen dem Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann sowie den bayerischen Landräten und Oberbürgermeistern am Montag, den 7. März 2022 ist es nach Aussage des Innenministers denkbar, dass über 100.000 Flüchtlingen aus der Ukraine nach Bayern kommen können. Entsprechend einer Berechnung der Regierung von Oberbayern würde dies eine Aufnahme von rund 670 Flüchtlingen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen bedeuten. Das Landratsamt ist daher weiterhin auf der Suche nach geeigneten Unterkünften im Landkreis. Diese können unter der E-Mail Adresse Koordinierungsgruppe-Ukraine@lra-gap.de an das Landratsamt gemeldet werden oder auch über die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter www.ukraine-hilfe.bayern.de.

    Die Flüchtlinge erhalten vor und nach der Registrierung sowie nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz Grundleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Personen die unter den Beschluss des Europäischen Rates vom 3. März 2022 fallen und (vorerst) in privaten Wohnungen unterkommen, erhalten die Geldleistungen des notwendigen und notwendigen persönlichen Bedarfs der Regelbedarfsstufen 1, 2, 3 (in Wohnung lebend) bzw. 4, 5 und 6. Personen in Flüchtlingsunterkünften erhalten die Geldleistungen wie üblich.

    Sämtliche Personen, die unter die sogenannte Ukraine-Regelungen fallen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für vorerst ein Jahr. Es besteht die Möglichkeit auf eine weitere Verlängerung auf drei Jahre. Jeder Person steht es frei, zusätzlich einen Asylantrag zu stellen. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung. Die Erteilung des Aufenthaltstitels kann nur nach einer erfolgten Registrierung geschehen.

    Sollten Flüchtlinge Haustiere (Hund, Katze oder Frettchen) mitbringen, muss auf die Tollwutproblematik geachtet werden. Ansprechpartner ist hier das Veterinäramt unter der E-Mail Adresse veterinaeramt@lra-gap.de oder der Telefonnummer 08821 / 751-700.

    Der Sozialdienst kath. Frauen e.V. sowie die Caritas haben dezentrale Sammelstellen eingerichtet, an denen vor allem warme Kleidung, aber auch weitere Kleidung für die geflüchteten Menschen abgegeben werden kann.
    Die Annahmestellen sind ab sofort und für die nächsten zwei Wochen geöffnet:
    Oberammergau: Caritas-Kontaktstelle, Daisenbergerstr. 4, Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr
    Mittenwald: Sozialdienst kath. Frauen e.V. / Caritas, Im Gries 7, Dienstag: 10.00 - 12.00 Uhr
    Garmisch-Partenkirchen:
    • Sozialdienst kath. Frauen e.V., Parkstr. 9: Montag - Donnerstag, 13.00 - 16.00 Uhr
    • Caritas, Bahnhofsstr. 14, Montag - Freitag 9.00 - 12.00 Uhr und Mittwochnachmittag, 12.00 - 16.00 Uhr
    Murnau: Mehrgenerationen-Haus, Dr.-August-Einsele-Ring 18, Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr
    Das Rote Kreuz nimmt im Kleiderladen „Die Kleiderretter" in der Bahnhofstr. 16 in Garmisch-Partenkirchen Spenden entgegen.

    Wer sich bei der Sortierung und Ausgabe der Kleidung oder für sonstige Unterstützung der Flüchtlinge ehrenamtlich engagieren möchte, kann sich an sowohl an Sozialdienst kath. Frauen e.V., die Caritas oder das Freiwilligenzentrum "Aufgeht's" wenden.
    www.skf-garmisch.de/aktiv-werden/ehrenamt.html oder telefonisch unter 08821 / 96672-0
    asyl-migration-gap@caritasmuenchen.de oder telefonisch 08821 / 77306000
    www.aufgehts-gap.de

    Wer den geflüchteten Menschen aus der Ukraine im Landkreis helfen möchte, kann gerne spenden unter:

    Spendenkonto des Lebenslust Garmisch-Partenkirchen e.V.
    IBAN: DE35 7035 0000 0011 4417 63
    BIC: BYLADEM1GAP
    Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen
    Stichwort: Ukraine-Nothilfe

     

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