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    Aktuelles

    Schutz von Geflügel vor der Vogelgrippe

    08.01.2021

    Im Landkreis Landsberg am Lech ist ein Fall von Vogelgrippe aufgetreten. Um einen Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Garmisch-Partenkirchen zu verhindern, bittet das Veterinäramt Geflügelhalter wichtige Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten

    Bei einem im Dezember 2020 im Landkreis Landsberg am Lech tot aufgefundenen Schwan wurde nun die hochpathogene Aviären Influenza vom Typ H5N8 (Vogelgrippe) amtlich festgestellt. Nachgewiesen wurde die Vogelgrippe vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die Bestätigung der Analyse erfolgte durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut.
    Das Landrastamt Garmisch-Partenkirchen nimmt diesen Fall zum Anlass, um die Geflügelhalterinnen und -halter im Landkreis Garmisch-Partenkirchen explizit auf die Einhaltung notwendiger Biosicherheitsmaßnahmen aufmerksam zu machen, um einen Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Garmisch-Partenkirchen zu verhindern.
    So sollen Geflügelhaltungen nur noch durch berechtigte Personen in betriebseigener Schutzkleidung betreten werden, zudem sind die Ställe und sonstigen Standorte vor dem Zutritt unbefugter Personen zu sichern. Der Besucherverkehr ist auf ein unerlässliches Mindestmaß zu beschränken, wobei auch hier betriebseigene Schutzkleidung zu tragen ist, die nach dem Gebrauch im Betrieb verbleibt oder entsorgt werden muss. Vor dem Kontakt mit den Tieren ist auch eine hygienische Reinigung der Hände mit Wasser und Seife durchzuführen. Es ist ebenso darauf zu achten, dass nach Möglichkeit nur betriebseigene Arbeitsgeräte verwendet werden. Geräte und auch Fahrzeuge müssen nach jeder Ein- und Ausstallung von Geflügel und nach jedem Geflügeltransport gereinigt und desinfiziert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen können, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Potenziell mit Vogelkot kontaminiertes Futter bzw. verunreinigtes Einstreu ist zu entsorgen. Auch dürfen keine Speise- und Küchenabfällen sowie Eierschalen an das Geflügel verfüttert werden. Darüber hinaus sind Haustiere wie Hunde oder Katzen vom Geflügel fernzuhalten und es ist regelmäßig eine Schadnagerbekämpfung durchzuführen.
    Bei (mobilen) Freilandhaltungen ist außerdem darauf zu achten, dass Fütterungen nur in geschützten Stallbereichen stattfinden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben, und dass Auslaufbereiche für Wildvögel unattraktiv gestalten werden, das heißt, dass kein Oberflächenwasser und keine Nistmöglichkeiten vorhanden sind. So ist auch kein Oberflächenwasser zur Tränke vom Geflügel zu verwenden, sondern Leitungswasser.
    Bei Stallhaltungen ist speziell zu beachten, dass ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten der Einzelstallungen stattfindet und es vor der Stallung Desinfektionsmatten/-bädern für Stiefel gibt. Ebenso müssen die Reifen von Fahrzeugen, die zum Einbringen von Einstreumaterialien etc. genutzt werden, desinfiziert werden.
    Wichtig ist vor allem auch, dass Geflügelhalterinnen und -halter den Gesundheitszustand ihrer Tiere gewissenhaft und regelmäßig kontrollieren und hierbei unter anderem auf eine erhöhte Sterblichkeit achten (bei Haltungen von weniger als 100 Tiere mindestens 3 verendete Tiere pro Tag; bei Haltungen von mehr als 100 Tieren mehr als 2 % verendete Tiere pro Tag). Ebenso ist auf neurologische Symptome wie Müdigkeit, Gleichgewichtsstörungen, verminderte Lautgebung sowie auf einen Rückgang von Legeleistung und verminderte Futteraufnahme zu achten. Bei Auffälligkeiten ist ein Tierarzt zu Rate zu ziehen. Finden Geflügelhalterinnen und -halter tote Wildvögel auf ihrem Grundstück, ist der direkte Kontakt zu vermieden und das Veterinäramt unverzüglich unter der Telefonnummer 08821 / 751-700 zu informieren. Unabhängig von den oben genannten Maßnahmen sind selbstverständlich alle geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Geflügelhaltung einzuhalten, wie die Anzeigepflicht der Geflügelhaltungen oder das Führen eines Bestandsregisters.
    Sollten Bürgerinnen und Bürger tote Zug- oder Wasservögel in der Natur sichten, bittet das Veterinäramt unter oben genannter Telefonnummer um Meldung. Für spezifische Fragen, auch bezüglich der Biosicherheit, steht das Veterinäramt unter obiger Telefonnummer gerne zur Verfügung. Auch werden ausführliche Merkblätter gerne zur Verfügung gestellt.

     

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