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    Aktuelles

    Impfpriorität wird im Landkreis beachtet

    03.03.2021

    Aus vielen Landkreisen berichten Medien von sogenannten Impfdränglern, die sich unter Angabe falscher Gründe einen frühzeitigen Impftermin erschleichen oder vermeintliche Fehler in der staatlichen Impfsoftware BayIMCO ausnutzen. Das Landratsamt hat die Praxis im Landkreis-Impfzentrum überprüft

    Der Impfstoff von AstraZeneca hat einen Stein ins Rollen gebracht. Denn war die Impfreihenfolge bis zur Freigabe des Vakzins vergleichsweise einfach und leicht verständlich, so wird die Priorisierung mittlerweile zur Wissenschaft. Denn AstraZeneca darf – zumindest im Moment noch – nur an Personen unter 65 Jahren abgegeben werden. Deshalb ist er besonders geeignet für Impfwillige, die etwa aus beruflichen Gründen schneller als andere an die begehrte Spritze kommen sollen, zum Beispiel Pflegepersonal, Angehörige von Schwangeren, pflegende Angehörige, Mitarbeitende von Arztpraxen oder Heilberufen, aber auch Lehrkräfte und Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen. Das Problem ist jedoch, dass immer wieder Personen, die eigentlich für AstraZeneca vorgesehen waren doch den Impfstoff von BionTech erhalten. Diese Konstellation kann eintreten, wenn jemand bereits für einen Impftermin vorgesehen ist, aber erst sehr kurzfristig den Termin annehmen kann und dann nur BionTech zur Verfügung steht. Dies ist aber kein Betrug, sondern der Tatsache geschuldet, dass im Moment noch nicht jeder Impfstoff auch langfristig verfügbar ist. Das Impfzentrum rechnet jedoch mit einem deutlichen Anstieg der Impfstoff-Lieferungen, sodass künftig wirklich jeder auch den Impfstoff bekommt, der für ihn eingeplant wurde.
    Wirkliche Impfdrängler, die zum Beispiel bei der Anmeldung falsche Angaben machen, um so einen vorzeitigen Impftermin zu ergattern, sollen dagegen im Impfzentrum am Alpspitzwellenbad keine Chance bekommen. Landrat Anton Speer betont: „Der verantwortliche Impfarzt sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Impfzentrum werden alle Angaben prüfen, die zur Impfung berechtigen." Dazu gehören zum Beispiel Bestätigungen des Arbeitgebers über das hohe Risiko eines Mitarbeiters sich am Arbeitsplatz mit Corona anzustecken oder auch Atteste des Hausarztes.
    Auch Klemens Reindl vom Kreisverband Garmisch-Partenkirchen des Roten Kreuzes hofft, dass Versuche sich einen Vorteil beim Impftermin zu verschaffen die große Ausnahme sind. „Es ist ein ethisches Gebot, dass wir zuerst diejenigen Impfen, die den Impfstoff am Nötigsten brauchen, weil sie das höchste Risiko tragen schwer oder sogar lebensgefährlich an COVID-19 zu erkranken." Daran kann auch AstraZeneca nichts ändern.

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