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    Aktuelles

    Die Hegezeit hat begonnen

    22.04.2021

    Zum Schutz der heimischen Tierwelt dürfen Wiesen in der Zeit von Anfang April bis Ende September nicht betreten werden

    Im April hat die sogenannte Hegezeit begonnen. In dieser Zeit des Aufwuchses, die bis Ende September dauert, dürfen Wiesen zum Schutz der heimischen Tierwelt nicht betreten werden. Ein Verstoß kann schon dann vorliegen, wenn ein Wanderer querfeldein seinen Weg verkürzt und der nicht angeleinte Hund über eine Wiese tollt. Warum ist es so wichtig die Hegezeit zu beachten? Einige Vogelarten bauen ihre Nester am Boden, gut verborgen in der Vegetation, und es kann schnell geschehen, dass Gelege übersehen und dann zertreten werden. Vögel sind während der Brutzeit sehr sensibel gegenüber Störungen und dies gilt insbesondere für unsere heimischen Wiesenvögel. Schon bei einer Entfernung von mehreren hundert Metern zum Brutrevier fühlen sich Wiesenbrüter durch Menschen und frei laufende Hunde gestört. Werden Bodenbrüter gar durch Hunde oder querfeldein gehende Menschen vom Nest verscheucht, können z. B. Rabenvögel deren Nester plündern. Bei länger anhaltenden Störungen kühlen die Eier aus und die Brut kann aufgegeben werden. Alle bei uns noch vorkommenden Wiesenbrüter sind vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet. Dass wir aber kein Artensterben wollen, hat das erfolgreiche Volksbegehren zur Artenvielfalt gezeigt. Während der Hegezeit soll auch das Wild geschützt werden. Gerade im Frühjahr brauchen Rehe und ihre Kitze ruhige Wiesenflächen. Das Landratsamt bittet daher Wanderer und Erholungssuchende auf den Wegen zu bleiben und ihren Hund anzuleinen. Beim Überqueren von Almen und Viehweiden können durch frei laufende Hunde auch Rinder beunruhigt werden. Das bedeutet dann Gefahr für Herrchen und Hund. Deshalb gilt auch hier: Bitte auf den Wegen bleiben und Hunde an die Leine.
    Ab April beginnt auch das Wachstum in den Wiesen. Um den Futteraufwuchs für unsere Landwirtschaft zu schonen, dürfen Wiesen auch aus diesem Grund während der Vegetationsperiode nicht betreten werden. Außerdem verunreinigt Hundekot das Gras und somit das Futter. Das kann dann zu Krankheiten beim Vieh führen. Deshalb bittet das Landratsamt auch darum, dass Hundehalter darauf achten, dass ihr Hund nicht in Futterwiesen kotet. Hundekot ist einzusammeln und mitzunehmen.

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