Berufsbetreuer werden
Tätigkeit
Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer unterstützen volljährige Personen, die aufgrund Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können.
- Aufgaben: Organisation und Koordinierung sämtlicher rechtlicher Belange der betreuten Personen.
- Umfang & Fallzahl: Sie bestimmen selbst, wie viele Betreuungen Sie übernehmen und in welchem zeitlichen Rahmen Sie arbeiten.
Voraussetzungen
- Persönliche Eignung durch Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Freude an der Arbeit mit Menschen sowie Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen
- Keine relevanten Einträge im Führungszeugnis
- Kein laufendes Strafverfahren
- Kein laufendes Insolvenzverfahren
- Berufsbetreuer-Haftpflichtversicherung
- Fachliche Qualifikation durch abgeschlossenes Studium (Volljurist oder Sozialarbeiter)
- Oder Quereinstieg durch Einreichung des entsprechenden Sachkundenachweises
Sachkundenachweis
- In der Regel erfüllt durch ein abgeschlossenes Studium Soziale Arbeit / Sozialpädagogik oder ein rechtswissenschaftliches Studium (Volljurist/in).
- Alternativ können einschlägige Studien- oder Berufsabschlüsse, Berufserfahrung sowie Fort- und Weiterbildungen anerkannt werden.
- Fehlt ein anerkannter Abschluss, kann die Sachkunde durch zertifizierte (Online-) Lehrgänge erworben werden.
Kontakt für Rückfragen
- Bestreuungsstelle – Tel. 08821 751-344
- E-Mail: betreuungsstelle@LRA-GAP.de
Weiterführende Informationen

